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Über Uns

Qualifikation und Ausbildung

Özcan Cemiloğlu


Herzlich Willkommen beim Sachverständigenbüro autoaixpert!

Ihr Kfz-Sachverständiger


Wenn es kracht sind wir mit vollem Einsatz für Sie da! Nicht nur in Aachen sondern auch im Köln / Bonner Raum. Unabhängig dokumentieren wir exakt den entstandenen Schaden und somit die Schadensumme.

Profitieren Sie von unserer Expertise, Erfahrung und unserem Netzwerk!

● Zeitnah vor Ort
Wir sind in allen Aachener Stadtteilen und im gesamten Kölner Raum für Sie da

● Notfallnummer im Schadenfall
Je nach freier Kapazität sind wir rund um die Uhr für Sie da!

● Schnell und zuverlässig
Sie erhalten je nach Schadenfall innerhalb von 24 Stunden Ihr Gutachten

● Netzwerk an Spezialisten
Profitieren Sie von unserem Netzwerk an Fachanwälten und Partnerwerkstätten!

Wenn Sie ein Gutachten für Ihr Fahrzeug benötigen, stehen wir Ihnen als BDSF geprüfte und anerkanntenKfz-Sachverständiger kompetent und zuverlässig zur Seite. Sie können mit uns über meine Mobilnummer 0174 25 66 66 9 einen kostenfreien Termin, auch in größerer Entfernung, vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne und sind für Sie da!

Mit freundlichem Gruß
Özcan Cemiloglu


autoaixpert aachen gutachter, kfz sachverständiger
project manager

- Schnell vor ort

- Unabhängig

- Kompetent

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Leistungen

Schaden- und Bewertungsmanagement

Unfallgutachten

Sicherlich ist ein Unfallschaden für jeden Geschädigten eine stressige Situation. Es handelt sich schließlich um kein alltägliches Ereignis und man findet sich im ersten Augenblick kaum zurecht. Die Schadensregulierung bei einem Haftpflichtschaden ist ein komplizierter Prozess. Ein Haftpflichtgutachten klärt die Situation und gibt Aufschluss über die Höhe des Schadens.

Als unerfahrener Unfallbeteiligter fühlt man sich der Situation hilflos ausgeliefert. Welche Schritte muss ich nach einem Unfall beachten, was muss ich als erstes tun, was darf ich nicht falsch machen, wann wird mein Auto repariert? Das sind nur einige von vielen Fragen, die einem nach einem Unfall durch den Kopf gehen. Eines ist gewiss, Sie benötigen auf jeden Fall ein Haftpflichtgutachten. Doch auch bei der Wahl des Gutachtens ist Vorsicht geboten!

Allein die Tatsache, dass Sie sich nach einem Unfall mit der Thematik beschäftigen ist schon ein großer Vorteil! Denn nach einem Unfall bei dem Sie der Geschädigte sind, wird die gegnerische Versicherung versuchen, Ihnen das sogenannte “Schadensmanagement” besonders schmackhaft zu machen. Wir als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro zeigen Ihnen, was nach einem Unfall zu beachten ist und warum Sie nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung eingehen sollten. Wir helfen Ihnen diese ärgerliche Situation zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu klären. Erfahren Sie viel mehr unten unter autoaixpert informiert"!

Beweissicherungsgutachten

Oftmals ist es nach einem Unfall wichtig, dass sämtliche Fakten durch ein Beweissicherungsgutachten gesichert werden. Ob unverschuldet oder selbst verschuldet, auch hier steht oft Aussage gegen Aussage. Da man oft im Vorfeld nicht sicher sein kann, dass gerechtfertigte Schadensersatzansprüche auch tatsächlich erstattet werden, sollte man wenigstens die Beweise durch aussagekräftige Digitalbilder sichern. Noch aussagekräftiger ist die Ermittlung der Schäden an Ihrem Fahrzeug durch einen neutralen Kfz Sachverständigen.
Sollte es im Nachhinein zu einem Rechtsstreit kommen, so kann sich die Angelegenheit schnell auf mehrere Jahre hinziehen. Möglicherweise befindet sich das Fahrzeug dann schon nicht mehr in Ihrem Eigentum oder war so stark beschädigt, dass es verschrottet wurde.

Sollte das Fahrzeug noch vorhanden sein, so bleibt für den Richter immer noch die Frage offen, ob es sich bei dem jetzigen Zustand des Fahrzeuges noch um den gleichen Zustand handelt, wie er nach dem Schadenereignis darstellte. Somit wird es immer schwieriger, sein Recht und somit seine Schadenersatzansprüche einzufordern bzw. durchzusetzen.

Durch ein Beweissicherungsgutachten der autoaixpert Gutachter haben Sie jederzeit die Fakten zur Hand, sodass Sie auch im Nachhinein noch Ihr Recht und Ihre Schadenersatzansprüche einfordern können.

Wertgutachten

Durch ein präzises Wertgutachten wird der tatsächliche Wert Ihres Fahrzeugs dokumentiert. Daraus erfolgt eine korrekte Einstufung des Versicherungstarifs, der im Versicherungsfall eine entsprechende Entschädigung gewährleistet. Auch bei Kauf oder Verkauf kennen Sie stets den genauen Wert des Fahrzeugs. Damit gehen Sie sicher nicht zu viel zu zahlen oder zu wenig zu verlangen.

Das von autoaixpert erstellte Wertgutachten bringt Ihnen genau das was Sie benötigen. Den genauen Wert Ihres Fahrzeugs und dies bis ins kleinste Detail.

Um den Fahrzeugwert zu ermitteln muss sich der Kfz-Sachverständige an vorgegebene Kriterien zur Wertermittlung halten. Anhand dieser Vorgaben wird der festgestellte Wert dokumentiert. Da wir uns dabei an allgemeine Vorgaben zur Wertermittlung halten, dokumentiert ein von uns erstelltes Wertgutachten den exakten Wert des Fahrzeugs. autoaixpert ist Ihr Kfz-Sachverständiger für Wertgutachten für Fahrzeuge in Aachen und Umgebung!

Kasko Gutachten

Viele Menschen wissen nicht genau was unter einem Kaskoschaden verstanden wird. Wie die Schadensregulierung verläuft und für welche Schäden eine Kaskoversicherung aufkommt. Wie es sich zum Beispiel mit Sturmschäden, Hagelschäden oder Wildschäden verhält.
Welche Unterschiede es zwischen den verschiedenen Versicherungsarten gibt, Informationen zu Ihren Rechten und vieles mehr, erfahren Sie unten unter autoaixpert informiert"!

Oldtimergutachten

Ein Oldtimer Gutachten ist erforderlich, damit Ihr Fahrzeug als fahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft wird.

Laut § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung handelt es sich bei einem Fahrzeug generell um einen Oldtimer, wenn es:

1) Vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal in Verkehr kam

2) Hauptsächlich den Originalzustand aufweist

3) Über einen guten und erhaltungswürdigen Zustand verfügt und

4) Der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes beiträgt

Prüfung von Kostenvoranschlägen

Sie haben Zweifel am Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt? Kein Problem! Wir prüfen für Sie Kostenvoranschläge im Kfz-Bereich! Senden Sie uns einfach den Kostenvoranschlag, der geprüft werden soll, sowie Ihre Kontaktdaten zu. Für die Überprüfung ist es in der Regel erforderlich, dass entsprechendes Fotomaterial, das beispielsweise den kalkulierten Schaden aufzeigt, vorhanden ist. Sollten Ihnen keine Bilder vorliegen, so machen Sie einfach mit dem Smartphone ein paar aussagekräftige Bilder. Übermitteln Sie uns das zu prüfende Dokument per Email an info@autoaixpert.de.

Nach Prüfung melden wir uns, um die Analyse gemeinsam besprechen zu können. Neben der Prüfung von Kostenvoranschlägen prüfen wir selbstverständlich auch Rechnungen von Reparaturen sowie auch die durchgeführte Reparatur am Fahrzeug. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

autoaixpert informiert!



Vollkaskoschaden im Vergleich zu Teilkasko- und Haftpflichtschäden

Eine Vollkaskoversicherung bietet Ihnen Schutz bei Eigenverschulden und Vandalismus. Aber auch bei einem möglichen Ausfall der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Die Deckung bei einem eventuellen Eigenverschulden fällt bei grober Fahrlässigkeit natürlich aus. Unter grober Fahrlässigkeit fallen zahlreiche Verstöße, so dass die Versicherung gar nicht bezahlt oder ihre Leistungen kürzt. Um sicher zu gehen, dass auch diese „grobe Fahrlässigkeit“ abgedeckt wird, muss dies im Versicherungsvertrag vermerkt sein. Darin sollte Folgendes stehen: „Wir verzichten auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens.“ Für diese zusätzliche Klausel ist jedoch eine Extra-Zahlung notwendig.

Was wird unter grober Fahrlässigkeit verstanden?

Da jede Wertermittlung von Fall zu Fall individuell ist, können wir Ihnen darauf leider keine pauschale Antwort geben. Abhängig vom notwendigen Aufwand und dem Umfang der Dokumentation unterscheidet sich der Preis für die Wertermittlung. Kontaktieren Sie uns kostenlos für eine erste telefonische Beratung. Wir nehmen uns die Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Bei sämtlichen Fragen rund um Ihr Fahrzeug stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um die Wertermittlung Ihres Autos, Oldtimers oder Motorrads.

Uns können Sie 24 Stunden am Tag kontaktieren, auch am Wochenende! Unser Sachverständiger kommt zu Ihnen zur Begutachtung. Anschließend können wir Ihnen die genauen Kosten nennen. Profitieren Sie von unserem Vor-Ort-Service in allen Aachener Stadtteilen und Köln/Bonner Umgebung.

Was versteht man bei Vollkaskoschaden unter "Abrechnung nach Gutachten"?

Die Vollkaskoschaden-Abrechnung nach Gutachten oder auch fiktive Abrechnung genannt (Abrechnung auf Basis des Gutachtens), ermöglicht dem Geschädigten eine finanzielle Entschädigung, statt das Auto reparieren zu lassen. In diesem Fall wird Ihnen lediglich die Mehrwertsteuer nicht bezahlt. Bei einer eventuellen späteren Reparatur in Eigenregie, haben Sie das Recht auf Rückzahlung der Mehrwertsteuer für Ersatzteile. Im Kaskofall müssen Sie dem Gutachter der Versicherung vorerst erlauben den Schaden zu begutachten. Falls Sie der Ansicht sind, dass das Gutachten zu niedrig ausgefallen ist, können Sie das Vollkasko-Gutachten anfechten. Nehmen Sie Kontakt zu autoaixpert auf, wir besprechen dann Ihr Anliegen und erörtern alle gegebenen Möglichkeiten.

Wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll? Warum Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen sollten!

Ob für Sie eine Vollkaskoversicherung sinnvoll ist, hängt im Grunde genommen vom Wert des Fahrzeuges ab. Eine Vollkaskoversicherung wird oftmals bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen abgeschlossen.

Vollkaskoschaden - selbst verschuldet? Wird auch bei Eigenverschulden gedeckt?

Was passiert bei einem Vollkaskoschaden der selbst verschuldet ist? Die Vollkaskoversicherung deckt neben den Schäden die von der Teilkaskoversicherung gedeckt werden zusätzlich noch Eigenverschulden und Vandalismus ab.

Welche Schäden zählen zu Teilkaskoschaden?

Zu Teilkaskoschäden gehören Schäden, die durch Einwirkung von Naturgewalten entstanden sind. Dies sind zum Beispiel:

  • Sturmschäden
  • Hagelschäden
  • Wildschäden
  • Hochwasser
  • Blitzeinschlag o. Ä.
  • Diebstahl
  • Glasschäden
  • Kurzschlüsse an der Verkabelung
  • Brand oder Explosion

Diese werden grundsätzlich von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Anders verhält es sich bei Schäden, die durch das Verhalten des Fahrers entstehen. Darüber hinaus wird auch bei Wildschäden unterschieden. Nur wenn der Schaden aufgrund von Haarwild entstanden ist, wird er durch die Versicherung auch gedeckt. Es besteht allerdings die Möglichkeit den Versicherungsschutz auf Kühe, Katzen, streunende Hunde etc. zu erweitern. Darauf sollte der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherungspolice unbedingt achten.

 

Hagelschaden

Sammelgutachten nach Hagelschaden – wer bezahlt den Hagelschaden am Auto?

Es gibt Gebiete, in denen es öfters zu Hagelschäden kommt als in anderen Gebieten. Bei zahlreichen Hagelschadensmeldungen sagt der Kfz-Gutachter der Versicherung sogenannte Sammelgutachten an. Hierbei werden täglich 10 bis 15 Autos auf Hagelschaden begutachtet. Für die Versicherung ist es wichtig, dass Sie als Geschädigter beweisen können, dass Sie sich mit Ihrem Fahrzeug zur besagten Zeit in einem Hagel-Gebiet aufhielten. Für die Meldung des Hagelschadens besteht keine Frist. Dennoch ist es immer von Vorteil, den Schaden schnellstmöglich bei der Versicherung zu melden.

Die Kaskoversicherung ist verpflichtet für die Reparatur aufzukommen. Falls Sie keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie auf den Reparaturkosten sitzen. Eine allgemeine Haftpflichtversicherung kommt für die Hagelschäden am Fahrzeug nicht auf.

Bei der Reparatur des Schadens kann man zwischen zwei Reparaturarten unterscheiden. Reparatur mit oder ohne Lackierung. Die Reparatur ohne Lackierung ist die günstigere Variante und wird von den Versicherungen auch verlangt. Diese sogenannte „smart repair“-Methode zieht die Dellen heraus und es kommt dabei zu keiner Wertminderung des Autos. Egal welche Reparatur-Methode angewandt wird, müssen Kasko-Versicherte bei der Schadensregulierung mit einem Selbstbehalt rechnen, falls ein Selbstbehalt in der Versicherungspolice vermerkt ist.

Die Haftpflichtversicherung – Pflicht für alle Verkehrsteilnehmer!

Bei einer Haftpflichtversicherung tritt der Versicherungsschutz nur für Personen, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten zugefügt wurden in Kraft. Sie ist im Vergleich zur Kaskoversicherung für alle Verkehrsteilnehmer Pflicht.

Bei einer zusätzlichen Absicherung durch die Kaskoversicherung haben Versicherer das Weisungsrecht. Mit anderen Worten, sie entscheiden wer das Schadengutachten erstellt und in welcher Werkstatt die Reparatur vorgenommen werden muss. Natürlich können Sie, falls Sie an der korrekten Schadensregulierung zweifeln auch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Doch in diesem Fall müssten Sie möglicherweise selbst für die Kosten des beauftragen Gutachters aufkommen. Letztendlich hängt dies im Streitfall von den erwiesenen Fakten und dem Gericht ab.

Kaskoklassen/Typklassen - Was sind Typklassen und wozu dienen diese?

In Deutschland sind rund 30.000 Typklassen von Fahrzeugen vermerkt. Typklassen werden von dem GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) gebildet, um die Typklasseneinstufung festzulegen. Sie stellen einen von mehreren Faktoren für die Tarifbestimmung dar. Ob der Tarif höher eingestuft oder herabgesetzt wird, hängt unter anderem auch von der Häufigkeit von Unfallschäden eines bestimmten Fahrzeugtyps ab. Diese Hilfsgrößen werden alle 3 Jahre analysiert und zur Typenklasseneinstufung verwertet.

In welcher Hinsicht ist ein Selbstbehalt bei der Kaskoversicherung vorteilhaft?

Unter Selbstbehalt wird jene Summe verstanden, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss. Mit anderen Worten, die Versicherung deckt nur die Schadenssumme ab, die den Selbstbehalt übersteigt. Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst auch die Summe der Versicherungsprämie. Die Zuzahlung beläuft sich bei Vollkasko durchschnittlich auf 300 Euro, wobei sie bei Teilkasko die Hälfte ausmacht. Hier handelt es sich hauptsächlich um geringe Schäden, sogenannte Bagatellschäden, die der Versicherungsnehmer in Eigenregie repariert. Die Vorteile für den Versicherungsnehmer sind die, dass er nicht hochgestuft wird und die Versicherungsprämie kleiner ausfällt. Andererseits fallen für die Versicherung weniger Administrativkosten auf.

Schadensregulierung bei Haftpflichtschaden – Unser Kasko-Gutachten sichert Ihnen volle Entschädigung!

Wenn Sie einen nicht verschuldeten Unfallschaden haben, zögern Sie nicht uns sofort anzurufen. Bei einem Schaden der über die Bagatellgrenze hinaus geht, kommen Sie für absolut nichts auf. Die gegnerische Versicherung muss den beauftragten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen bezahlen. Sie sollten keinesfalls einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Ihnen räumt das Gesetz das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ein. Bestehen Sie auf Ihre Rechte!

Unser zertifizierter Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten, das absolut alle Schäden detailliert und genau dokumentiert.

Ob in Aachen oder Köln/Bonner Umgebung: Unser unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen vor Ort!

Kasko-Gutachten können fehlerhaft sein – hier sorgt ein Gegengutachten für Klarheit!

Viel zu oft kommt es vor, dass ein Kasko-Gutachten der Versicherung nicht das tatsächliche Schadensausmaß aufzeigt. Aus welchem Grund auch immer (Überforderung, Zeitmangel etc.), es ist keine Seltenheit, dass es sich hier um Differenzen im vierstelligen Bereich handelt. Wenn auch Sie an der richtigen Bewertung des Schadens zweifeln sollten, wäre ein Gegengutachten angesagt. Der autoaixpert Kfz-Gutachter überprüft und erstellt ein genaues Gegengutachten, das alle entstandenen Schäden komplett dokumentiert.

Sollte es bei der weiteren Begutachtung zu Unklarheiten kommen, stehen wir Ihnen mit einem spezialisierten Netzwerk an Fachanwälten für Verkehrsrecht jederzeit zur Verfügung. Sprechen Sie uns für eine gerechte Schadensregulierung an!



Unfallschaden ohne Schuld?

Ein Haftpflicht-Gutachten wahrt Ihre Rechte!

Sicherlich ist ein Unfallschaden für jeden Geschädigten eine stressige Situation. Es handelt sich schließlich um kein alltägliches Ereignis und man findet sich im ersten Augenblick kaum zurecht. Die Schadensregulierung bei einem Haftpflichtschaden ist ein komplizierter Prozess. Ein Haftpflichtgutachten klärt die Situation und gibt Aufschluss über die Höhe des Schadens.

Als unerfahrener Unfallbeteiligter fühlt man sich der Situation hilflos ausgeliefert. Welche Schritte muss ich nach einem Unfall beachten? Was muss ich als erstes tun? Was darf ich nicht falsch machen? Wann wird mein Auto repariert? Das sind nur einige von vielen Fragen, die einem nach einem Unfall durch den Kopf gehen. Eines ist gewiss: Sie benötigen auf jeden Fall ein Haftpflichtgutachten. Doch auch bei der Wahl des Gutachtens ist Vorsicht geboten!

Allein die Tatsache, dass Sie sich nach einem Unfall mit der Thematik beschäftigen, ist schon ein großer Vorteil! Denn nach einem Unfall bei dem Sie der Geschädigte sind, wird die gegnerische Versicherung versuchen, Ihnen das sogenannte “Schadensmanagement” besonders schmackhaft zu machen. Wir als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro zeigen Ihnen, was nach einem Unfall zu beachten ist und warum Sie nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung eingehen sollten. Wir helfen Ihnen diese ärgerliche Situation zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu klären.

 

  1. Schritt:

Bei einem Haftpflichtschaden einen unabhängigen Kfz-Gutachter kontaktieren

Nach einem Unfallschaden benötigen Sie Hilfe. Wir sind in allen Aachener Stadtteilen und Umfeld innerhalb von ca. 60 Minuten vor Ort. Unser Notfalldienst ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche für Sie da.

Wir berechnen keine Anfahrtspauschale. Bei einem unverschuldeten Unfallschaden muss die gegnerische Versicherung für sämtliche Kosten der Schadensregulierung aufkommen. Darunter fallen auch die Kosten für das Kfz-Gutachten und je nach Bedarf auch Anwaltskosten. Außer bei Bagatellschäden, deren Reparaturkosten die Bagatellgrenze von 750 Euro nicht überschreiten.

Zögern Sie nicht uns unter der mobilen Nummer: 0 174 25 6666 9  anzurufen.

Auf Wunsch rufen wir Sie auch gerne zurück, hinterlassen Sie uns dafür eine Nachricht mit Ihrer Rufnummer. Jetzt eine Nachricht schreiben?

  1. Schritt:

Schadensermittlung – Gutachten innerhalb kürzester Zeit!

Unser Kfz-Sachverständiger ermittelt den Unfallschaden gleich am Unfallort, in einer Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Wesentlich dabei ist, dass er für Sie den tatsächlichen Sachverhalt unabhängig in einem Kfz-Gutachten festhält. Nur so können Sie für alle Schadenspositionen Ihren Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Versicherung geltend machen.

Es kommt oft vor, dass das Ausmaß eines Unfallschadens auf dem ersten Blick wie ein Bagatellschaden aussieht. Allerdings können bei einer nicht präzisen Schadensfeststellung im Nachhinein gravierende Folgeschäden auftreten, deren Reparatur hohe Kosten nach sich zieht. Daher empfehlen wir Ihnen immer den Schaden durch autoaixpert untersuchen zu lassen, um eine Einschätzung über die Höhe des Schadens zu erhalten.

Fazit: Unser Kfz-Gutachter dokumentiert für Sie absolut alle entschädigungspflichtigen Posten, darunter auch versteckte Schäden. Das von uns erstellte Schadengutachten bekommen Sie zu meist noch am selben Tag. Für Sie als Geschädigten entstehen keinerlei Kosten!

  1. Schritt:

Kfz-Haftpflichtschaden Gutachten, aber bitte VOLL und GANZ!

Für Ihre volle Entschädigung ist das Schadengutachten von größter Bedeutung. Dabei ist ausschlaggebend von wem das Kfz-Gutachten erstellt wird.

Wenn Sie keinen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, ist es so gut wie sicher, dass kein vollständiges Gutachten erstellt wird. Daher ist äußerste Vorsicht geboten!

Auch unserer Gesetzgebung sind Machenschaften der Versicherungen wohl bekannt. Durch unvollständige Gutachten „sparen“ die Versicherungen jährlich Summen in Milliardenhöhen ein. Um dieses Übel zu verhindern, räumt Ihnen das Gesetz das Recht ein, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen. Mit autoaixpert können Sie sicher sein, ein vollständiges Schadengutachten zu erhalten.

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden muss die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung des Kfz-Gutachtens tragen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Nutzen Sie Ihr Recht auf einen eigenen und vor allem unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Wir kämpfen für Ihr Recht!

  1. Schritt:

Den Kfz-Haftpflichtschaden bei der gegnerischen Versicherung melden

Dies sollte der Schädiger schnellstmöglich tun, spätestens innerhalb von einer Woche! Zu betonen ist, dass Sie als Geschädigter auf keine Einigungen mit dem Unfallgegner eingehen sollten. Keinesfalls ist zu empfehlen, dass Sie den Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Nach einem Unfall sollten Sie sich sofort mit unserem Kfz- Sachverständigenbüro in Verbindung setzen. Wir erstellen für Sie das Gutachten innerhalb von 24 Stunden und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihren Unfallschaden. Wir übernehmen die Abwicklung mit der Versicherung und versenden das Gutachten direkt.

Je nach Sachlage empfehlen wir dem Geschädigten, einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht heranzuziehen. Bei einem Unfall bei dem Sie keine Schuld haben, hat die gegnerischer Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt zu tragen. Dies beschleunigt in der Regel den Prozess seitens der Versicherung. So kommen Sie mitunter deutlich schneller an Ihre Entschädigung des Unfallschadens. Ein weiterer Vorteil für unsere Kunden: Die Partneranwälte von autoaixpert behandeln Ihre Fälle mit absoluter Priorität! So verlieren Sie keine Zeit mit der Schadensabwicklung und Sie kommen schnell zu Ihrem Recht.

Nach einem unverschuldeten Unfall kommt es nicht selten vor, dass Streitigkeiten entstehen, die sogar eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen. In so einem Fall empfehlen wir Ihnen spezialisierte Fachanwälte für Verkehrsrecht. Dieser wird aufgrund des von uns erstellten Gutachtens Ihre volle Entschädigung durchsetzen. Denn autoaixpert verfügt über ein Netzwerk an hervorragenden Kfz-Rechtsanwaltskanzleien. Unseren Kunden wird bei ihnen absoluter Vorrang zuteil. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht nimmt sich schnell und problemlos für Ihre Sache ein.

Viele Geschädigte wissen nach einem Unfall nicht, ob sie den Unfall auch der eigenen Versicherung melden sollen, oder gar müssen. Prinzipiell haben Sie keinen Grund dafür, außer bei einer im Vertrag festgelegten Meldepflicht. Sollten Sie am Unfall schuld sein oder es besteht eine Teilschuld, dann müssen Sie natürlich der eigenen Versicherung den Schaden melden.

Ansprüche bei einem unverschuldeten Unfall gegenüber der gegnerischen Versicherung

Inhalte eines Kfz-Gutachtens nach einem Unfall

  • Durch den Unfall entstandene Schäden
  • Dokumentation der Schäden (schriftliche und bildliche Dokumentation)
  • Vorgesehene Dauer der Reparatur
  • Technische Daten des Unfallfahrzeuges
  • Eventuelle Sonderausstattungen
  • Definition der Art der Instandsetzung
  • Aufzeichnung von älteren Schäden
  • Wiederbeschaffungswert (vor dem Unfall)
  • Unfallbedingte Wertminderung
  • Restwert für das Unfallfahrzeug
  • Wirtschaftlichkeit der Instandsetzung
  • Eventueller Nutzungsausfall

Ferner geht aus unserem Kfz-Gutachten auch hervor, ob Sie ein Anrecht auf einen Ersatzwagen/Mietwagen haben. Lassen Sie es nicht zu, dass die gegnerische Versicherung entscheidet, wie viel sie zu zahlen hat. Beauftragen Sie unseren unabhängigen und neutralen Kfz-Gutachter zur Begutachtung des Schadens. Wir unterstützen Sie im Schadensfall und zeigen Ihnen welche Rechte Sie haben!

Muss ich den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?

Auf diese Frage gibt es nur eine Antwort: Ein klares und deutliches Nein! Ein Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung vertritt die Interessen seines Arbeitgebers und nicht Ihre. Das Gesetz räumt Ihnen das Recht ein, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen und zwar vollkommen kostenlos für Sie. Demnach können Sie getrost den Gutachter der Versicherung ablehnen. Dafür sind wir als unabhängige und zertifizierte Kfz-Sachverständige da. Bei einem Haftpflichtschaden erstellen wir ein Kfz-Haftpflichtgutachten, das Ihre Interessen wahrt.

Auf die Erfahrung und Kompetenz unseres Kfz-Sachverständigen können Sie sich verlassen. Seinem geübten Auge entgeht absolut kein Schaden, auch nicht der kleinste sogenannte versteckte Schaden.

Bei einem versteckten Schaden handelt es sich um einen Schaden, der auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Die Vertragswerkstatt oder Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung “übersehen” leicht einen versteckten Schaden. Demnach taucht dieser im Kostenvoranschlag oder im Schadensgutachten der Versicherung auch gar nicht auf. So kommt es bei einem Unfallschaden oft vor, dass ein als Bagatellschaden bewerteter Schaden, eigentlich gar kein Bagatellschaden ist!

Ein versteckter Schaden kann sich für den Halter im Nachhinein als sehr kostspielig herausstellen. Wenn die Reparatur einmal abgeschlossen ist, ist es äußerst schwierig seine Ansprüche bei der Versicherung im Nachgang geltend zu machen.

Falls Sie in Bezug auf die Richtigkeit des Kostenvoranschlags Zweifel haben, überprüfen wir diesen gerne für Sie.

Wir empfehlen bei jedem Kfz-Haftpflichtschaden immer die Meinung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuholen. Auch wenn der Schaden noch so gering erscheinen mag, wir schätzen den tatsächlichen Schaden und dessen Auswirkungen für Sie ein. Wir geben Auskunft darüber, ob die Bagatellgrenze überschritten ist oder nicht.

Gegengutachten - Wann benötige ich es?

Es kommt auch vor, dass ein schon erstelltes Gutachten bezweifelt wird. Im Fall, dass Sie von der Versicherung das Sachverständigen Gutachten anfechten wollen, erstellen wir ein Gegengutachten. Darin wird der tatsächliche Schaden aufgezeigt. Falls die gegnerische Versicherung nicht zahlen will, können wir einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Dieser wird dann aufgrund unseres Gutachtens vor Gericht Ihre Forderungen durchsetzen.

Haftpflichtgutachten oder Kostenvoranschlag - Was ist zu empfehlen?

Was ist nach einem Unfallschaden für den Geschädigten vorteilhafter, ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt? Ein Kostenvoranschlag beziffert lediglich die Reparaturkosten, dahingegen erfasst ein Gutachten alle erstattungspflichtigen Positionen.

Wir erstellen bei kleineren Schäden als Alternative zum Kostenvoranschlag auch ein Kurzgutachten. Dieses kann bei Bedarf auch zu einem vollwertigen Gutachten erweitert werden. Mit einem Gutachten von autoaixpert sind Sie jedenfalls auf der sicheren Seite. Sie können auch entscheiden, ob Sie eine Reparatur oder stattdessen Geld haben wollen. Beides ist möglich!

Lassen Sie sich von der Versicherung nicht überrumpeln. In 60 Minuten sind wir vor Ort. Rufen Sie uns einfach an, autoaixpert setzt sich für Sie ein!

Telefonnummer: +49 174 25 66 66 9

Auf Wunsch rufen wir Sie auch gerne zurück.

Warum wir

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Gutachten

Grundlage der Schadenregulierung

BGB § 249 (1)
Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Was bedeutet das für Sie?


Ein unabhängiges Gutachten zeigt alle Ihre Ansprüche bei der Schadenregulierung auf. Dabei geht es um mehr als nur die Reparatur des Schadens. Per Gesetz dürfen Sie nicht besser dastehen als vor einem Schaden. Meine Aufgabe ist es, dass Sie auch nicht schlechter dastehen! Im unverschuldeten Schadenfall und ohne deckungsgleiche Vorschäden, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten die zur Regulierug des Schadens notwendig sind. Dabei dient das Gutachten zur Beweissicherung des entstandenen Schadens an Ihrem Kraftfahrzeug. Das Gutachten zeigt eine sach- und fachgerechte Reparatur auf und beziffert eventuelle Umbaukosten von Zubehör. – Es beinhaltet eine Aussage zu Reparatur- oder Totalschaden und enthält alle dafür benötigten Werte. Neben Ihrem möglichen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, enthält das Gutachten ebenfalls Angaben zur Wertminderung des Fahrzeugs. Außerdem Aussagen zu Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, sowie dem Wiederbeschaffungswert und Restwert.

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Montag-Freitag : 08:00–20:00
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